Frequently Asked Questions

Ist es erforderlich, dass die Lernbegleiterin, die die IPA ausarbeitet, begleitet und beurteilt, eine Qualifikation als Berufsbildnerin nachweisen kann?
Nein, ich habe das abgeklärt mit dem Amt, Regelung: Gleichwertige Ausbildung (mind. dreijährige Grundbildung mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung oder eine Diplomausbildung. Für die Ausarbeitung können natürlich auch Fachpersonen hinzugezogen werden, wie z.B. Hauswirtschafterinnen, Aktivierungstherapeutinnen

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